PUNKTE-NOTEN-SCHLÜSSEL
Die Gesamtlehrerkonferenz der “Glück auf!” - Oberschule Eibenstock hat in Ihren regelmäßigen Beratungen folgende Bewertungsrichtlinie erstellt und beschlossen. Dieser Beschluss wird in regelmäßigen Abständen erneuert. Zu beachten dabei ist allerdings §22 der SOOSA (siehe unten).

Rechtliche Grundlage
Zu beachten ist unbedingt:
Der §22 (Grundsätze der Leistungsermittlung und -bewertung) der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen vom 11. Juli 2011 (SOOSA) regelt eindeutig im Absatz 3: “Die Ermittlung, Beurteilung und Bewertung von Leistungen liegt in der pädagogischen Verantwortung des Fachlehrers.”